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Ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll oder erforderlich?

Auslandsreisekrankenversicherung: Der weltweite Krankenschutz

Reicht der reguläre Krankenschutz auch im Ausland, oder muss ich mich nachversichern? - Wer ins Ausland reist, steht vor der schwierigen Entscheidung, ob er eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, oder nicht. Hier gilt: Der Bedarf unterscheidet sich zwischen privat Krankenversicherten und gesetzlich Versicherten erheblich. Kassenpatienten, die die Eurozone verlassen, haben überhaupt keinen Krankenschutz. Sie sollten daher eine Auslandsreisekrankenversicherung vereinbaren, wenn sie nach Ägypten oder in die USA fliegen. Als Privatpatient verfügt man oftmals über einen weltweiten Krankenschutz, meist jedoch eingeschränkt. Sie sollten daher nach Bedarf die fehlenden Leistungen für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts nachversichern.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Eurozone alle medizinisch notwendigen Versorgungen; sie haben hierfür mit den Trägern der EU-Partnerstaaten eigens Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Trotzdem gibt es auch hier eine erhebliche Lücke im Schutz: der Rücktransport. Da ein Krankentransport erhebliche Kosten verursacht, zahlen Krankenkassen und private Krankenversicherungen in den herkömmlichen Tarifen diese Leistungen nicht. Kassen- und Privatpatienten haben hier einen Versicherungsbedarf.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet darüber hinaus Versorgungsleistungen, die Reisende im Ernstfallbenötigen: Sie zahlt Krankenhaustransporte, Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlung, Zahnbehandlungen und notwendige Operationen. Sogar die Überführung im Todesfall ist versichert. – Gesetzlich Versicherte müssten sie außerhalb Europas komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Doch zwischen Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es erhebliche Leistungs- und Preisunterschiede. Deshalb sollten Kunden Krankenversicherungen vergleichen. Beim Auslandskrankenschutz kommt es auf das Kleingedruckte an: Policen sollten Klauseln haben, die eindeutig formuliert sind und keinen Interpretationsspielraum lassen. Urlauber sollten genau wissen, welche Versorgung ihnen zusteht, damit sich im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Auslandsreisekrankenversicherungen unterscheiden sich zum Beispiel beim Rücktransport. Hier ist es wichtig, dass die Krankenversicherung die Rückreise im akuten Krankheitsfall bedingungslos zahlt, sobald sie sinnvoll ist. – Das bieten nur wenige private Krankenversicherungen einschränkungslos, die Leistung mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Wer in ein politisch unruhigeres Urlaubsland reist, sollte prüfen, ob der Versicherer auch zahlt, wenn der Versicherte sich während politischer Unruhen sich verletzt. Entscheidend ist hier die Klausel: „Kriege und innere Unruhen“. Eine Klausel die Leistungen verweigert, wenn der Urlauber vor Reiseantritt Unruhen hätte vorhersehen können, bietet keinen Schutz. Der Versicherer kann den Leistungsfall nach eigenem Vorteil ermessen. Besser ist eine Klausel, die den Leistungsanspruch an den offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts koppelt.

Quelle: versicherungaktuell.com



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