Auslandsreisekrankenversicherung: Der weltweite Krankenschutz
Reicht der reguläre Krankenschutz auch im Ausland, oder muss ich mich nachversichern? - Wer ins Ausland reist, steht vor der schwierigen Entscheidung, ob er eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, oder nicht. Hier gilt: Der Bedarf unterscheidet sich zwischen privat Krankenversicherten und gesetzlich Versicherten erheblich. Kassenpatienten, die die Eurozone verlassen, haben überhaupt keinen Krankenschutz. Sie sollten daher eine Auslandsreisekrankenversicherung vereinbaren, wenn sie nach Ägypten oder in die USA fliegen. Als Privatpatient verfügt man oftmals über einen weltweiten Krankenschutz, meist jedoch eingeschränkt. Sie sollten daher nach Bedarf die fehlenden Leistungen für die Zeit ihres Auslandsaufenthalts nachversichern.
Die gesetzliche Krankenversicherung
zahlt in der Eurozone alle medizinisch
notwendigen Versorgungen; sie haben
hierfür mit den Trägern der
EU-Partnerstaaten eigens
Sozialversicherungsabkommen
geschlossen. Trotzdem gibt es auch hier
eine erhebliche Lücke im Schutz: der
Rücktransport. Da ein Krankentransport
erhebliche Kosten verursacht, zahlen
Krankenkassen und private
Krankenversicherungen in den
herkömmlichen Tarifen diese Leistungen
nicht. Kassen- und Privatpatienten haben
hier einen Versicherungsbedarf.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet darüber hinaus Versorgungsleistungen, die Reisende im Ernstfallbenötigen: Sie zahlt Krankenhaustransporte, Arzneimittel, ambulante und stationäre Behandlung, Zahnbehandlungen und notwendige Operationen. Sogar die Überführung im Todesfall ist versichert. – Gesetzlich Versicherte müssten sie außerhalb Europas komplett aus der eigenen Tasche zahlen. Doch zwischen Auslandsreisekrankenversicherungen gibt es erhebliche Leistungs- und Preisunterschiede. Deshalb sollten Kunden Krankenversicherungen vergleichen. Beim Auslandskrankenschutz kommt es auf das Kleingedruckte an: Policen sollten Klauseln haben, die eindeutig formuliert sind und keinen Interpretationsspielraum lassen. Urlauber sollten genau wissen, welche Versorgung ihnen zusteht, damit sich im Krankheitsfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Die Auslandsreisekrankenversicherungen unterscheiden sich zum Beispiel beim Rücktransport. Hier ist es wichtig, dass die Krankenversicherung die Rückreise im akuten Krankheitsfall bedingungslos zahlt, sobald sie sinnvoll ist. – Das bieten nur wenige private Krankenversicherungen einschränkungslos, die Leistung mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Wer in ein politisch unruhigeres Urlaubsland reist, sollte prüfen, ob der Versicherer auch zahlt, wenn der Versicherte sich während politischer Unruhen sich verletzt. Entscheidend ist hier die Klausel: „Kriege und innere Unruhen“. Eine Klausel die Leistungen verweigert, wenn der Urlauber vor Reiseantritt Unruhen hätte vorhersehen können, bietet keinen Schutz. Der Versicherer kann den Leistungsfall nach eigenem Vorteil ermessen. Besser ist eine Klausel, die den Leistungsanspruch an den offiziellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amts koppelt.
Quelle: versicherungaktuell.com







